Ein elfjähriges Mädchen, ein eigenwilliges, phantasievolles Kind, das elternlos in einem abgelegenen Tal aufwächst, behauptet, es könne Vögel machen. 1652 wird es unter der Anklage der Hexerei aufgegriffen und nach einem qualvollen Prozeß in Luzern hingerichtet. Bestraft wird das Vergehen, sich gottgleiche Schöpferkräfte angemaßt zu haben.
Doch hat die Obrigkeit mit Bedacht das elternlose Kind als Opfer ausgewählt: das schwächste Glied einer Gemeinschaft aufrührerischer Bauern, die zur Raison gebracht werden sollen. Sieben Jahre später in Oberschwaben ein anderer Fall: Ein neunjähriger Junge und seine elfjährige Schwester werden der »Buhlschaft mit dem Teufel« verdächtigt und verurteilt. Zu jung für eine Hinrichtung, werden sie vier lange Jahre im Kloster Buchau »aufbewahrt«, bis das Urteil an ihnen vollstreckt wird.

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Dr. Klaus Graf, November 2001
»Aus der Mailingliste HEXENFORSCHUNG@LISTSERV.GMD.DE
Bereits am 19.3.2001 hatte ich hier eine Rezension aus
http://www.biblio.at/rezensionen/
zu dem 1997 publizierten Roman von Eveline Hasler "Die Vogelmacherin.
Die Geschichte von Hexenkindern" mitgeteilt, der seit September 2001 bei
dtv als Taschenbuch fuer 17,50 DM erhaeltlich ist.
Hasler befasste sich schon 1982 in ihrem auch verfilmten Roman "Anna
Goeldin" mit der "letzten" Hexenhinrichtung 1782 in Glarus.
Es gelingt der Autorin auf einfuehlsame Weise, die naturverbundene
Lebenswelt ihrer kindlichen Protagonisten in Worte zu fassen. Die
Naturschilderungen als kindliche Natur-Erfahrung sind die sprachlichen
Glanzlichter dieses Buches.
Ueberhaupt nicht einverstanden bin ich mit der auf mich hoelzern
wirkenden Art, wie die jesuitische Hexen-Debatte (Spee, Tanner) in das
Buch einbezogen wird. Das wirkt auf mich aufgesetzt, wird als
"historisches Wissen" sofort als Fremdkoerper wahrgenommen - vermutlich
handelt es sich aber bei dieser Leseerfahrung um eine persoenliche
Deformation von mir beim Lesen aller historischen Romane, denn Laien
duerften das laengst nicht so empfinden.
Verklammert werden die beiden Teile des Buchs - der erste spielt im
Entlebuch und in Luzern, der zweite im Gebiet des Damenstiftes Buchau am
Federsee - durch den Helden, den Jesuiten Wolfgang Hackenburger, ein
Gutmensch, der unendliches Mitleid mit den Opfern hat und sich
natuerlich auch gegen Eingriffe in das "feine Gleichgewicht der Natur"
wehrt (S. 163).
Zitat: "Hackenburger, am Schreibpult hinter seinen Aufzeichnungen,
murmelte, von Hilflosigkeit gepackt: In was für einer Zeit, Colonna,
leben wir?
Man tötet die Kinder, weil man es nicht aushält, dass sie mit ihren
eigenen Vorstellungen an unseren Übereinkünften rütteln, und Descartes
will der Natur Daumenschrauben anlegen , um ihre letzten Geheimnisse aus
ihr herauszupressen.
Aber was ist eine Natur ohne Geheimnisse und Schlupflöcher, was sind
Kinder ohne Träume und eigenständige Gedanken?"
Den sprachlichen Tiefpunkt des Buchs markiert fuer mich die folgende
Stelle (S. 75f.):
"Möhren, auf seine Art erfinderisch, heckt mit dem Folterknecht
Neuartiges aus: höllische kleine Feuer gegen die Sinnlichkeit, Stiche in
das durch Teufelslust verdorbene Fleisch. Der Weißhauptin hat er
siedende Eier unter die Arme binden lassen, der Katharina schürt er ein
Feuer an den Füßen. Der Amalie Wüst stehen die spanischen Stiefel, sie
drücken Schienbein und Waden platt, manchmal, beim scharfen Schrauben,
hört man Knochen splittern.
Möhren erregt sich am Wimmern, am Aufruhr des jungen Fleisches, am
Zucken der Muskeln und der flaumigen Nacken. Die kleinen
Delinquentinnen: Ungeziefer, an den Fingern seiner Richterhand
krabbelnd, bis ein Druck seiner Hand sie zermalmt. Im Namen der
Gerechtigkeit."
Hasler hat fuer ihr Buch in Archivalien recherchiert und sich mit dem
Hexenkinder-Forscher H. Weber ausgetauscht. Im Anhang druckt sie ab: S.
195-197 das Luzerner Urteil gegen die 11jaehrige Cathrin Schmidlin vom
16.11.1652 (Staatsarchiv Luzern) und S. 199-203 (mit Kuerzungen) die
Buchauer Urgicht von Isau und Maria Lehner vom 27.11.1622
(Hauptstaatsarchiv Stuttgart). Wiederholt wuerzt sie ihren Text mit
authentischen Aktenzitaten. In den Luzerner Turmbuechern fand sie
1652/64 Dokumente zu sieben hingerichteten Kindern (man vgl. die S.
183f. angegebenen Namen).
Der S. 165f. erwaehnte Sigmaringer Fall von 1679 wird besprochen (unter
Angabe von Literatur zum Buchauer Fall S. 444) von Maren Kuhn-Rehfus,
Mit dem greulichen Laster der Hexerei angesteckte Kinder.
Kinderhexenprozesse in Sigmaringen im 17. Jahrhundert, in: Aus
suedwestdeutscher Geschichte. FS fuer Hans-Martin Maurer, Stuttgart
1994, S. 428-446.«
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