VOB / BGB / HOAI

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A und B / Bauvertrag §§ 650 a-v / Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A und B / Bauvertrag §§ 650 a-v / Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure - Rechtsstand: 24. November 2023

13,90 €

Lieferzeit: 5-7 Tage, E-Books sind sofort versandfertig

Oder bei einem Partner bestellen

VOB / BGB / HOAI

Inhalt
Bauforderungssicherungsgesetz; Baustellenverordnung; Bauvertragsgesetz (§§ 650a-v BGB);
Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug); Erlass Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A; Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - GEG; Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen; GewO (Auszug: § 34c); HOAI -Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV); SOBau - Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten; Unterlassungsklagengesetz; Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen, VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teile A und B).

Neuauflage
Die überarbeitete Einführung informiert den Leser gewohnt übersichtlich und schnell über alle wesentlichen Änderungen.
Der Textteil der Neuauflage wurde komplett aktualisiert.
Die Textausgabe enthält nun das reformierte GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden.
Die wegen der eForms erforderlichen Änderungen in den Abschnitten 2 (VOB/A-EU) und 3 (VOB/A-VS) der VOB/A sind dem Leser bereits erkenntlich gemacht.

Zielgruppe
Für Baujuristinnen und Baujuristen in Anwaltschaft und Industrie, Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure.

Bibliografische Daten
EUR 13,90 [DE] – EUR 14,30 [AT]
ISBN: 978-3-423-53234-1
Erscheinungsdatum: 11.01.2024
39. Auflage
570 Seiten
Format: 1,2 x 1,9 cm
Sprache: Deutsch
Bei unserer Presseabteilung können Sie unter Angabe des Verwendungszwecks Autor*innenfotos anfordern.

0 von 0 Leserstimmen

Geben Sie eine Leserstimme ab!