Grundgesetz
mit Menschenrechtskonvention, Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Parteiengesetz, Untersuchungsausschussgesetz, Gesetz über den Petitionsausschuss, Vertrag über die Europäische Union,
mit Menschenrechtskonvention, Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Parteiengesetz, Untersuchungsausschussgesetz, Gesetz über den Petitionsausschuss, Vertrag über die Europäische Union, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Rechtsstand: 11. August 2025
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"Am 1. September 1948 versammelten sich im Bonner Museum König die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, um eine demokratische Verfassung zu erarbeiten. In etwa neun Monaten entwarfen sie ein Grundgesetz, das als eine Übergangsfassung das staatliche Leben in den drei westlichen Besatzungszonen vorläufig ordnen sollte. Wider Erwarten war dieser Verfassung, die sich im Ost-West-Konflikt als die überlegene erwiesen hat, Dauer beschieden. Sie überdauerte das Ende der deutschen Teilung und wurde schließlich zur gesamtdeutschen Verfassung. Auch diejenigen, die die wiedergewonnene Einheit Deutschlands gern zum Anlass für einen gemeinsamen Verfassungsdiskurs genommen hätten, teilen den Stolz auf das Grundgesetz." (Prof. Dr. Jutta Limbach)
mit Grundgesetz, Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention, Protokolle, Verfahrensordnung Europäischer Gerichtshof), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Parteiengesetz, Petitionsausschussgesetz, Untersuchungsausschussgesetz, Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) idF des Vertrags von Lissabon, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
55. Auflage