Allgemeine Verkaufsbedingungen für Händler
1 Geltungsbereich der AVB
2 Vertragsschluss, Mindestbestellwert
3 Registrierung eines Händler-Accounts
4 Lieferfrist und Nichtverfügbarkeit der Ware
5 Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferung, Annahmeverzug
6 Preise, Rabatte, Mengennachlass
Wenn der Endkunde des Käufers größere Mengen eines einzelnen Titels für den eigenen Bedarf bezieht, gilt für den Käufer der Grundrabatt und für den Endabnehmer die nachfolgenden Mengennachlässe:
6.3
a) Es gelten folgende Mengennachlässe:
ab 50 Exemplare eines Titels 10%
ab 101 Exemplare eines Titels 12%
ab 501 Exemplare eines Titels 13%
ab 1.000 Exemplare eines Titels 20%
ab 3.000 Exemplare eines Titels 23%
ab 5.000 Exemplare eines Titels 25%
b) Bei Schulbestellungen, die aus dem Etat der öffentlichen Hand beglichen werden, gelten folgende Mengennachlässe:
ab 11 Exemplare eines Titels 8%
ab 26 Exemplare eines Titels 10%
ab 101 Exemplare eines Titels 12%
ab 501 Exemplare eines Titels 13%
Die oben aufgeführten Mengennachlässe gelten nicht für Hörbücher und sind nicht zulässig bei Sammelkäufen von Mitgliedern einer Gruppe (z. B. Schulklassen), die Einzelbestellungen gesammelt haben.
6.4 Printbücher, die Lehrern als Prüfexemplare dienen, können zur Vorbereitung einer Klassensatzbestellung von Lehrkräften mit einem Prüfrabatt von 20% im Buchhandel unter Vorlage eines ausgefüllten Formulars, inkl. Schulbescheinigung bzw. Schulstempel, bezogen werden. Hierfür in Frage kommende Titel sind im Internetkatalog (www.dtv.de) mit 'Lehrerprüfexemplar' gekennzeichnet. Die Formularvorlage sowie die Bedingungen und weitere Details hierzu sind abrufbar unter https://www.dtv.de/service/schule-kita/pruefexemplare. Lehrerfreistücke werden bei Klassenbestellungen nichtgewährt.
7 Zahlung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Kaufpreiszahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungseingang. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungseingang gewähren wir 2% Skonto.
7.2 Wir sind jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen; einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Bestellbestätigung.
7.3 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Bei Zahlungsverzug werden alle noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig; hierüber informieren wir den Käufer per Mahnung.
7.4 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. Ziffer 13.4 dieser AVB unberührt.
7.5 Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt, erhält der Käufer eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.
8 Digitale Ware
Sofern der Käufer ein Wiederverkäufer ist und digitale Ware (z.B. E-Books und Hörbücher) bestellt, gilt das Folgende:
8.1 Verkaufte Ware kann auch digitale Ware betreffen (z.B. E-Books und Hörbücher). Digitale Ware ist urheberrechtlich geschützt. Wir verschaffen Ihnen kein Eigentum an der digitalen Ware.
8.2 Sie erhalten selbst kein Nutzungsrecht an der digitalen Ware. Sie erwerben lediglich das Recht, einem Endkunden das nachfolgend näher beschriebene nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht an der digitalen Ware ausschließlich zum vertraglich vorgesehenen Zweck für den persönlichen Gebrauch einzuräumen:
a) Der Endkunde kann die digitale Ware auf seinem Endgerät downloaden (herunterladen). Für die Nutzung benötigt der Endkunde ein digitales Lesegerät (z.B.: Smartphone, E-Book-Reader) mit einer Wiedergabe-Software. Die hierfür anfallenden Verbindungskosten sowie die mit dem Endgerät zusammenhängenden Kosten werden nicht durch uns getragen und sind nicht Bestandteil dieses Vertrags.
b) Dem Endkunden ist gestattet, die digitale Ware auf seinem Endgerät herunterzuladen und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch zu kopieren. Es ist unzulässig, die digitale Ware für Dritte (auch Freunde, Verwandte, Bekannte) zu kopieren, sie öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, entgeltlich oder unentgeltlich ins Internet oder in anderen Netzmedien einzustellen, sie weiter zu verkaufen und / oder die digitalen Waren zu kommerziellen Zwecken jeder Art zu nutzen. Weitere Einschränkungen der Nutzbarkeit der digitalen Waren können sich aus dem in der Produktbeschreibung näher erläuterten Digital Rights Management (DRM) ergeben (z.B. Beschränkung der Zahl der Downloads bzw. der verwendbaren Abspielgeräte).
c) Der Endkunde darf den Inhalt einer elektronischen Ware weder inhaltlich, redaktionell noch technisch verändern.
d) Die digitale Ware wird beim Download ggf. mit einem persönlichen, sichtbaren oder unsichtbaren, nicht löschbaren Wasserzeichen individuell markiert. Dies dient der Verfolgung des Endkunden im Fall einer missbräuchlichen Nutzung. Dieses Einräumungsrecht können Sie an einen Zwischenhändler übertragen.
8.3 Die Bereitstellung der digitalen Ware Ihnen gegenüber erfolgt durch uns direkt oder durch die von uns beauftragte Bookwire - Gesellschaft zum Vertrieb digitaler Medien mbH.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Zahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an der verkauften Ware vor.
9.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörende Ware geplant sind.
9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir dies nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
9.4 Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Hierfür gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wurde die Ware mit anderen, nicht uns gehörender Ware zusammen veräußert oder verkauft, so werden die aus solchen Kaufverträgen entstehenden Forderungen uns in der Höhe abgetreten, als die von uns gelieferte Ware Gegenstand dieser Forderung ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
b) Zur Einziehung der Forderung beim Dritten bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 9.3 geltend machen. Wenn ein solcher Fall jedoch vorliegt, so hat der Käufer uns auf Verlangen die Unterlagen für seine Forderung auszuhändigen, die Schuldner zu benennen und den Schuldnern die Abtretung gem. § 409 BGB bekanntzugeben. Außerdem können wir dann die Befugnis des Käufers zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren widerrufen.
9.5 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns zustehenden Sicherheiten (inkl. des Eigentumsvorbehalts) insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert unsere zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt. Wir dürfen dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen. 9.6 Unser Eigentumsvorbehalt erlischt spätestens mit der vollen Bezahlung aller Lieferungen aus der Geschäftsbeziehung; das Eigentum an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware geht dann auf den Käufer über, abgetretene Forderungen stehen dem Käufer zu.
10 Ladenpreise
Alle Bucherzeugnisse und E-Books unterliegen der Preisbindung. Die Festsetzung eines festen Ladenpreises ist gesetzlich verankert und wird von uns oder unserem Kooperationsverlag je Titel festgesetzt. Wir bzw. unser Kooperationsverlag hat das VLB (Verzeichnis Lieferbarer Bücher) als verbindliche Referenzdatenbank autorisiert. Die Änderung der Ladenpreise bleibt uns vorbehalten.
11 Erstverkaufstag
11.1 Wir bzw. unser Kooperationsverlag legen nur in Ausnahmefällen Erstverkaufstage für Bücher oder Hörbücher fest. Wenn dies der Fall ist, werden wir Sie bei Kauf der betroffenen Ware entsprechend informieren. Sie sind verpflichtet, den festgelegten Erstverkaufstag einzuhalten und die betroffene Ware nicht vor diesem Zeitpunkt an Endkunden zu verkaufen.
11.2 Wenn Sie Zwischenhändler sind, so müssen Sie die Pflicht zur Einhaltung des Erstverkaufstages an Ihre Abnehmer weitergeben. Sie haften für entsprechende Verstöße Ihrer nachgelagerten Abnehmer.
11.3 Bei Nichteinhaltung des Erstverkaufstages haben wir das Recht, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Bestellwerts, maximal einen Betrag in Höhe von EUR 10.000 zu verlangen. Unsere weitergehenden Ansprüche, insbesondere solche auf Leistung von Schadensersatz, bleiben unter Anrechnung der geleisteten Vertragsstrafe unberührt. Zudem können wir bei Nichteinhaltung des Erstverkaufstages eine Liefersperre verhängen.
12 Remissionen
12.1 Remissionen bedürfen stets einer Genehmigung mit uns bzw. unserer vorherigen Zustimmung. Dies gilt auch im Falle einer Firmenschließung oder Insolvenz des Käufers.
12.2 Für die Remission ist ein Fakturnachweis bzw. eine Genehmigung erforderlich. Alle Rücksendungen müssen grundsätzlich frei Haus an folgende Auslieferadresse erfolgen: Verlagsauslieferung dtv Remittendenabteilung VA c/o Zeitfracht Medien GmbH Ferdinand-Jühlke-Str. 15 99095 Erfurt Rücksendungen an die Verlagsadresse werden zwar durch uns an die Auslieferadresse weitergeleitet, bei der Gutschrift werden jedoch EUR 7,50 (zzgl. USt.) je Packstück in Rechnung gestellt.
12.3 Für erfolgreiche Remissionen werden Gutschriften mit dem durchschnittlichen Bezugsrabatt des Vorjahres erteilt. Bei Käufern ohne Vorjahres-Durchschnittsrabatt wird mit dem jeweiligen Abschlussrabatt zzgl. 2% gutgeschrieben. Die Gutschriften fungieren als Guthaben und können ausschließlich mit Verbindlichkeiten aus zukünftigen Bestellungen verrechnet werden. Eine Auszahlung oder Überweisung durch uns erfolgt nicht. Für Titel, die länger als 6 Monate „vergriffen“ (d.h. nicht mehr im Sortiment von dtv) sind, wird keine Gutschrift erteilt. Eine analoge Handhabung gilt für Titel, bei denen der Ladenpreis aufgehoben wurde.
12.4 Altauflagen aus dem Bereich Beck-Texte und Rechtsberater können in einem vereinfachten Remissionsverfahren ausgetauscht werden. Ab Erscheinen der Neuauflage kann die vorhergehende Auflage in einem Zeitraum von 3 Monaten körperlos remittiert und gegen die Neuauflage umgetauscht werden. Hierzu schicken Sie den vollständigen Umschlag der Altauflage bitte an die in Ziffer 12.2 benannte Remittendenabteilung bei unserer Auslieferung. Körperlose Remissionen von aktuellen Auflagen aus diesem Programmsegment oder körperlose Remissionen aus anderen Programmsegmenten werden nicht anerkannt.
12.5 Wenn wir mit Ihnen einen Fortsetzungsbezug hinsichtlich Büchern vereinbart haben, so haben Sie ein volles Umtauschrecht für einwandfreie Exemplare aus dem Fortsetzungsbezug. Die Rücksendung kann frühestens 6 Monate nach Auslieferung erfolgen.
13 Mängelansprüche des Käufers
13.1 Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress).
13.2 Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung der gelieferten Ware oder der bereitgestellten digitalen Ware oder später ein offensichtlicher (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) oder versteckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige in Textform zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung, bzw. bei versteckten Mängeln nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt und damit vertragsgemäß.
13.3 Liegt ein Mangel der Ware vor, so sind wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels und Ihren berechtigten Interessen berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf Mängel oder Abweichungen, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware nicht wesentlich mindern oder einschränken (d.h. geringfügige oder unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten und objektiven Beschaffenheit oder leichte Beeinträchtigungen der Nutzung).
13.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
13.5 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und hat uns insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Ware nach Aufforderung nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
13.6 Eine zusätzliche Garantie räumen wir nur ein, wenn diese ausdrücklich in der Bestellbestätigung zu der jeweiligen Ware abgegeben wurde.
14 Haftung
14.1 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Abweichend hiervon haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften bei:
a) Schadensersatzansprüchen des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
b) Schadensersatzansprüchen des Käufers, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, und
c) Schadensersatzansprüchen des Käufers aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, wenn der Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde.
14.2 Die sich aus Ziffer 14.1 ergebende Haftungsbeschränkung gilt zudem für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Lieferanten, Subunternehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14.3 Die sich aus Ziffer 14.1 ergebende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht, soweit wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Zudem bleiben Ihre Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach anderem zwingendem Recht (z.B. § 288 Abs. 6 BGB) unberührt.
15 Verjährung
15.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang.
15.2 Von Ziffer 15.1 unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
15.3 Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 14.1a) und 14.1b) sowie nach zwingendem Recht verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
15.4 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen Verjährung gemäß §§ 195, 199 BGB würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
16 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
16.1 Vertragssprache ist deutsch.
16.2 Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht nach Vertragsschluss gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Onlinesystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden Diese AVB werden über den Händler-Shop bzw. für alle Händler per Link www.dtv.de/avb zugänglich auf der Website nur während ihrer jeweiligen Gültigkeitsdauer zum Abruf bereitgehalten. Wir empfehlen Ihnen, die AVB durch Ausdruck oder Speicherung der Seite bzw. Datei auf Ihrem Rechner selbst zu sichern.
17 Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das Landgericht München I, Deutschland. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
18 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, oder diese AVB eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AVB hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen zu diesen AVB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.